Heizung finanzieren und ersetzen

Wenn die Heizung kurzfristig ausfällt, kommt selten ein alternatives Heizsystem zum Zug. Oftmals wird die bestehende Ölheizung mit dem gleichen Heizsystem ersetzt – «das geht doch am schnellsten und kostet weniger», denkt sich der Eigenheimbesitzer. Dass jedoch mehrere Gründe für den Umstieg auf ein erneuerbares Systems sprechen, wird selten beachtet. Wer sich frühzeitig mit dem Heizungsersatz und eventuellen weiteren energetischen Sanierungsmassnahmen auseinandersetzt, kann von vielen Vorteilen profitieren, die Investitionen langfristig planen und somit auch die Finanzierung sicherstellen.

Experteninterview: Wie finanziert man eine neue Heizung?

Heizung finanzieren: Erneuerbare Heizsysteme werden in verschiedenen Kantonen finanziell unterstützt.

Heizung finanzieren – das sind die wichtigsten Schritte:

  • Heizungsersatz frühzeitig planen;
  • Mit der Impulsberatung das passende Heizsystem finden;
  • Richtig rechnen: mit einer klimafreundlichen Heizung sparen Sie Geld;
  • Mit der Bank die Finanzierung und Steuerabzüge klären, allfällige Fördergelder in Überlegungen miteinbeziehen und vor Baubeginn beantragen resp. bestätigen lassen.

 

So gehen Sie richtig vor

Damit der Heizungsersatz klappt und Sie sorgenfrei von den Vorteilen einer neuen Heizung profitieren können, ist das richtige Vorgehen entscheidend. Wichtig ist es, den Heizungsersatz frühzeitig zu planen. Beginnen Sie damit, wenn Ihre bestehende Heizung 10-jährig oder älter ist. Reden Sie auch mit allen Betroffenen wie den Nachbarn oder den Miteigentümerinnen und -eigentümern. Lassen Sie sich von einer Impulsberaterin oder einem Impulsberater – das sind geschulte Fachleute wie Heizungsinstallateure oder Energieberaterinnen – aufzeigen, welche erneuerbaren Heizsysteme für Ihr Gebäude in Frage kommen.

Gebäudeprogramm unterstützt Heizungsersatz finanziell

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer neuen Heizung. Für den Wechsel von einer fossilen oder konventionell-elektrischen Heizung auf ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien oder auf einen Anschluss an ein Wärmenetz erhalten Sie Fördergelder. Die Kantone legen diese Beiträge individuell fest. Beachten Sie die Förderbedingungen Ihres Kantons frühzeitig. Das hilft bei der Planung.

Investitions- und Unterhaltsplanung ist eine Daueraufgabe

Um den Wert der Liegenschaft zu erhalten, muss diese unterhalten werden. Das kostet. Es ist somit eine Daueraufgabe, sich mit der Finanzierung der zukünftigen Investitionen zu befassen. Dazu wird empfohlen, entsprechende Rückstellungen vorzunehmen und allfällige energetische Sanierungen langfristig zu planen. Stockwerkeigentümerschaften machen dies mit Erneuerungsfonds; daher lohnt es sich, für den Ersatz der Wärmeerzeugung einen zweckgebundenen Fond zu errichten.

Eine Liegenschaft mit guten, den aktuellen Gesetzen oder Normen entsprechenden Anlagen (z.B. erneuerbares Heizsystem) behält oder steigert sogar ihren Wert. Dies erhöht die Chancen, dass bei einem allfälligen Verkauf der Liegenschaft ein besserer Ertrag erzielt werden kann. Ebenfalls lassen sich in der Regel höhere Mieterträge erzielen.

Finanzierung durch Hypotheken

Steht eine wertvermehrende Sanierung an (z.B. Installation Heizung mit erneuerbarer Energie) und die Eigentümerschaft verfügt nicht über genügend Eigenmittel für die Heizungssanierung, können die Mehrkosten für den Einsatz eines Heizsystems mit erneuerbarer Energie über eine Erhöhung der Hypothek oder einen Baukredit finanziert werden. Banken müssen bei einer Kreditvergabe den Objekterfolg (Mietertrag und Kosten) und den Gebäudewert nach der Sanierung überprüfen.

Mindestanteil an Eigenmitteln am Belehnungswert
Am 1. Januar 2020 traten revidierte Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung in Kraft. Bei Hypothekarfinanzierungen von Renditeobjekten beträgt der Mindestanteil an Eigenmitteln am Belehnungswert 25 % (früher 10%). Eine allfällige Differenz zwischen höherem Kaufpreis resp. höheren Investitionsbedarf und tieferem Belehnungswert ist zusätzlich vollständig durch Eigenmittel zu finanzieren («Niederstwertprinzip»).

Bei Renditeobjekten ist die Hypothekarschuld neu innert maximal 10 Jahren auf zwei Drittel des Belehnungswertes der Liegenschaft zu amortisieren (bislang 15 Jahre).

Anforderungen an die Tragbarkeit

  • Die neue Gesamthöhe der Hypothekarfinanzierung muss durch den Objekterfolg tragbar sein.
  • Die Hypothek darf die Höchstbelehnungsgrenzen des zukünftigen Verkehrswerts der Immobilie (unter Berücksichtigung der wertvermehrenden Massnahmen) nicht überschreiten.
  • Eine Hypothek ist tragbar, wenn die Kosten (Hypothekarzinsen, Amortisationen, Nebenkosten abhängig von der Objektqualität) durch den Objekterfolg gedeckt sind.
  • Die Besonderheit der Tragbarkeitsberechnung besteht darin, dass für die Ermittlung der laufenden Hypothekenkosten nicht die aktuellen und tatsächlichen Zinsen angesetzt werden, sondern mit langjährig durchschnittlichen Zinsen gerechnet wird (aktuell bei rund 5 Prozent).

Finanzierungsmöglichkeiten bei Stockwerkeigentum

Für Stockwerkeigentümerschaften gibt es grundsätzlich folgende Finanzierungsmöglichkeiten:

  • Erneuerungsfond
  • Gemeinschaft nimmt ein Darlehen auf
  • Jeder Eigentümer / jede Eigentümerin nimmt eine Hypothek auf oder stockt die eigene auf

Erneuerungsfond
Das über die Jahre von den Eigentümern in den Erneuerungsfond einbezahlte Geld kann für den Ersatz der Wärmeerzeugung verwendet werden. Es empfiehlt sich einen zweckgebundenen Fond zu errichten.

Darlehen
Einige Banken gewähren Darlehen direkt an Stockwerkeigentümerschaften, ohne dass jeder einzelne Eigentümer seine Hypothek aufstocken muss. Die Finanzierung ist nur für Sanierungen an oder Investitionen in gemeinschaftlich genutzte Teile möglich (z.B. Wärmeerzeugung). Die STWEG haftet mit ihrem Vermögen, die einzelnen Stockwerkeigentümer mit ihren jährlichen Beiträgen.

Hypotheken
Der Ersatz des Wärmerzeugers kann auch über eine Erhöhung der Hypotheken pro Eigentümer finanziert werden. Banken müssen bei einer Kreditvergabe die Einkommensverhältnisse und/oder den Liegenschaftswert neu überprüfen.

Steuern
Investitionen in Unterhalt und Massnahmen, die dem Energiesparen dienen (z.B. Ersatz Wärmeerzeugung) können als Ausgaben im Jahre der Investition von den Steuern abgezogen werden. Einzahlungen in Erneuerungsfonds sind ebenfalls abzugsberechtigt, Ausgaben aus dem Erneuerungsfond jedoch nicht.

Bei der Finanzierung hilft der frühe Kontakt mit der Bank

Konsultieren Sie mit den vorhandenen Informationen frühzeitig Ihre Bank und klären Sie, wie Sie die neue Heizung am besten finanzieren. Förderbeiträge unterstützen Ihr finanzielles Engagement bei der Erneuerung des Heizsystems. Da zum Zeitpunkt der Kreditbeurteilung und Kreditbewilligung die Förderbeiträge in der Regel noch nicht ausbezahlt sind, gilt deren Auszahlung für den Hypothekargeber jedoch als nicht 100% sicher (z.B. zu spät eingereichtes Fördergesuch, Nichteinhaltung der Förderbedingungen, Stopp des Förderprogramms). Damit die Bedingungen der Schweizerischen Bankiervereinigung in jedem Fall eingehalten bleiben, dürfen die Förderbeiträge bei der Hypothekenvergabe noch nicht berücksichtigt werden. Die im Anschluss an die Fertigstellung der Umbaumassnahmen ausbezahlten Förderbeiträge unterstützen Sie jedoch bei der rascheren Reduktion Ihrer Hypothek. Rechnen Sie richtig! Unser Heizkostenrechner für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser bis sechs Wohneinheiten bezieht die Faktoren wie gesetzliche Bestimmungen, Investitions-, Betriebs- und Wartungskosten mit ein. Für grössere Mehrfamilienhäuser erfordert eine Kostenschätzung detailliertere Angaben. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an eine Impulsberaterin oder einen Impulsberater.

Beziehen Sie allfällige Fördergelder
Haben Sie das passende Heizsystem festgestellt, können Sie Offerten von verschiedenen Installateuren einholen und vergleichen. Reden Sie mit den Behörden, prüfen Sie eine allfällig notwendige Baubewilligung, beziehen Sie allfällige Fördergelder in die Investitionsrechnung mit ein und beantragen Sie diese vor Baubeginn. Nach Erhalt der Förderzusage sind Sie gut vorbereitet für die definitive Auftragsvergabe und können Ihre klimafreundliche Heizung realisieren.

Heizkosten berechnen
Fördergelder beantragen
Zur Impulsberatung
(für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser bis sechs Wohneinheiten)
Zur Impulsberatung
(für Mehrfamilienhäuser mit mehr als sechs Wohneinheiten)

 

Finanzielle Argumente für eine erneuerbare Heizung

Der erste Blick trügt. Die Investitionskosten für klimafreundliche Heizsysteme sind teilweise zwar höher als der Eins-zu-eins-Ersatz einer Öl- oder Gasheizung. Doch die Gesamtkosten über den Lebenszyklus betrachtet liegen deutlich tiefer. Mit erneuerbaren Energien zu heizen, ist wirtschaftlich. Das zeigt unser Heizkostenrechner für Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser bis sechs Wohneinheiten. Oder fragen Sie eine Impulsberaterin oder einen Impulsberater. Die Umstellung rechnet sich dank langfristigen Einsparungen durch reduzierte Energie- und Betriebskosten. Berücksichtigt man dabei auch noch die kantonalen Bestimmungen bezüglich dem Heizungsersatz, die Förderbedingungen des Gebäudeprogramms, allfällige künftige Gesetzesbestimmungen und die teurer werdenden fossilen Brennstoffe, amortisiert sich ein erneuerbares Heizsystem künftig noch schneller.

Investoren (mit Liegenschaften im Betriebsvermögen) können die Investitionen nicht direkt von den Steuern abziehen. Diese fliessen als Negativposten in die Jahresrechnung und wirken danach in Form eines tieferen Jahresgewinns steuermildernd. Private Eigentümer (mit Liegenschaften im Privatvermögen) können hingegen von Steuerabzügen bei energetischen Massnahmen profitieren. Investitionskosten, die dem Energiesparen und Umweltschutz dienen, können bei der direkten Bundessteuer und in den allermeisten Kantonen in den zwei nachfolgenden Steuerperioden steuerlich geltend gemacht werden, soweit sie in der laufenden Steuerperiode nicht vollständig berücksichtigt werden konnten.

Wir empfehlen, sich frühzeitig mit dem Heizungsersatz zu beschäftigen und sich zu informieren, wie Sie die Heizung finanzieren. Wenn die Heizung nicht mehr läuft, können Sie sich kaum mehr mit verschiedenen Energieträgern und Konkurrenzangeboten von verschiedenen Anbietern auseinanderzusetzen.

Damit Sie sämtliche Schritte zur rechten Zeit erledigen, unterstützen Sie unsere Impulsberaterinnen und Impulsberater – das sind geschulte Fachleute aus der Heizungs- und Energiebranche – bei der Wahl des passenden Heizsystems.

Je nach Alter und/oder Sanierungsbedarf der Liegenschaft lohnt sich eine Innen- oder Aussensanierung oder gar eine Gesamterneuerung. Einen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes bietet zum Beispiel der Beratungsbericht GEAK®Plus. Bei grösseren Sanierungen ist dieser Gebäudeenergieausweis teilweise auch Bedingung für den Erhalt von Förderbeiträgen. Die notwendigen Erneuerungsschritte lassen sich optimal aufeinander abstimmen und längerfristig planen. Dadurch lassen sich die Finanzierungsmittel für einzelne Erneuerungsarbeiten beispielsweise auch ansparen und die Heizung finanzieren. Diese Planung ist auch eine sehr gute Grundlage für ein Beratungsgespräch mit einer Bank, falls für die Finanzierung zum Beispiel eine bestehende Hypothek erhöht werden soll. Für umweltfreundliche Erneuerungen wie eine klimafreundliche Heizung bieten verschiedene Banken Vorzugskonditionen.

Investitionskosten, die dem Energiesparen und Umweltschutz dienen, können bei der direkten Bundessteuer und in den allermeisten Kantonen in den zwei nachfolgenden Steuerperioden steuerlich geltend gemacht werden, soweit sie in der laufenden Steuerperiode nicht vollständig berücksichtigt werden konnten.

Das gewählte Heizsystem hat mittel- bis langfristig einen Einfluss auf den Gebäudewert. Die zu erwartenden politischen Massnahmen sorgen voraussichtlich dafür, dass ein erneuerbares Heizsystem sich positiv auf die Wiederverkäuflichkeit und schliesslich auf den Liegenschaftswert auswirkt. Eine klimafreundliche Heizung zu kaufen, entpuppt sich dadurch als langfristig sinnvolle Investition für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer. Tiefere Betriebs- und Wartungskosten, höherer Wohnkomfort, Wertsteigerung: Das sind, nebst der Umweltfreundlichkeit, gute Gründe für ein klimafreundliches Heizsystem.

Welche klimafreundlichen Heizsysteme gibt es?

Wertvermehrende Investitionen dürfen auf die Mietzinsen überwälzt werden. Dies gilt auch für Massnahmen zum Einsatz erneuerbarer Energie, also einem Ersatz der fossilen Wärmeerzeugung oder die Installation einer Solaranlage. Berechtigt zur Überwälzung ist nur der wertvermehrende Anteil der Investition, also diejenigen Kosten, welche über einen reinen Ersatz der konventionellen Heizung durch dasselbe System (1:1-Ersatz) hinausgehen.

Es ist empfehlenswert die Mieterschaft über den Heizungsersatz und die damit verbundenen Folgen auf Mietzinsen und Nebenkosten frühzeitig zu informieren. Die Anzeige der Mietzinserhöhung mit dem vom Kanton genehmigten Formular darf jedoch erst nach Abschluss der Arbeiten erfolgen. Die Erhöhung muss auf einen vertraglichen Kündigungstermin erfolgen. Fehlt ein solcher, geschieht die Erhöhung auf einen ortsüblichen Termin. Die Mietzinserhöhung ist in der Anzeige oder im Begleitschreiben klar zu begründen. Auf das Begleitschreiben muss im Formular ausdrücklich hingewiesen werden. Der Mieter oder die Mieterin muss die Erhöhung mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist erhalten.

In welcher Höhe eine Mietzinserhöhung vorgenommen werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.

Wie finanziere ich den Heizungsersatz?

Interview mit Roland Altwegg von Raiffeisen Schweiz

Die Fakten des «10. Kundenbarometer erneuerbare Energien» sprechen eine klare Sprache: Rund 75% der befragten Immobilienbesitzer möchten in naher Zukunft in erneuerbare Energien investieren. Hauptgrund dafür ist die deutliche und nachhaltige Senkung wiederkehrender Energiekosten. Die Realität zeichnet aber aktuell ein anderes Bild: Um die vom Bund gesteckten Energieziele bis 2050 zu erreichen, müssten jährlich 30‘000 fossile Heizsysteme ersetzt werden. Geht man von rund 30‘000 Franken für einen Heizungsersatz mit erneuerbaren Energien aus, müssten jährlich knapp 1 Milliarde Franken investiert werden. Wie soll das finanziert werden?

Ja. Es braucht eigentlich nur zwei Dinge. Erstens: eine vorausschauende Planung und zweitens die frühzeitige Ermittlung des Investitionsbedarfs. So kann individuell ein Plan erstellt werden, wie die meist höheren Anfangsinvestitionen gestemmt werden können, mittels Sparplan beispielsweise oder – wenn es eilt – mittels Fremdfinanzierung. Ist die Heizung erst einmal ausgefallen, kommt in den meisten Fällen nur ein Ersatz des bisherigen Heizsystems (in den meisten Fällen fossil) in Frage. Was viele zu wenig beachten: dieser Entscheid wird wieder für 20 Jahre gelten.

Zudem darf nicht unterschätzt werden, dass für den Umstieg auf erneuerbare Systeme diverse Fördermassnahmen zur Verfügung stehen. Nicht zuletzt reduzieren sich durch die Investition auch die Energiekosten, was sich mittelfristig rechnet.

Grösse und Energieverbrauch sind bei den Investitionskosten entscheidend. Eine Wärmepumpe kostet überschlagsmässig je nach Systemausprägung zwischen 30‘0000 und 60‘000 Franken, Holzpelletssysteme beginnen bei 35‘000 Franken und Fernwärme kann bereits ab 16‘000 Franken installiert werden. Hierbei gilt: Es muss für jedes Objekt eine individuelle bzw. optimale Lösung gefunden respektive eine optimale Lösung erarbeitet werden. Nur so lassen sich nachhaltige Einsparungen erzielen und der Wert des Objekts langfristig sichern.

Es ist wichtig, sich bereits beim Hauskauf oder frühzeitig während der Nutzungsdauer Gedanken über dieses Thema zu machen. Eine Heizung hat eine Lebensdauer von durchschnittlich 20 Jahren. Aber auch andere Dinge im Haus altern: Die Fenster, die Fassade, die Decken, die Bäder und die Küche müssen irgendwann erneuert werden. Je nachdem wie alt das Haus ist, kann alles relativ gleichzeitig fällig werden. Aber wenn eine Heizung ausfällt ist klar, was warten muss. Dies muss frühzeitig thematisiert werden.

Unseren Kundinnen und Kunden empfehlen wir ein Vorgehen in vier Schritten. Die erste und wichtigste Frage ist: Wie will man die Immobilie langfristig nutzen? Wollen Sie bspw. auch später im Haus bleiben? Wenn man diesen ersten Schritt einhält, setzt man sich bereits früh mit dem Thema auseinander, hat einen langfristigen Plan und ist nicht gezwungen ereignisgetrieben zu handeln. Anschliessend gilt es in einem zweiten Schritt zu klären, wie der aktuelle Zustand des Hauses ist. Dann gilt es sich als dritten Schritt zu überlegen, welche Investitionen nötig und welche aus freien Stücken gewünscht sind. Zu diesem Zeitpunkt zeichnet sich dann der Investitionsbedarf ab. Im Schritt vier folgen dann die vielen Finanzierungsfragen: Macht es Sinn, die Investition zu staffeln oder auf einmal zu bezahlen? Gilt es die bestehende Hypothek aufzustocken oder fliesst demnächst Geld aus der Pensionskasse oder einer Erbschaft? Welche Steuerfragen gilt es zu berücksichtigen? Sobald dies detailliert mit dem Bankberater besprochen wurde, geht es an die Umsetzung.

Heizungsersatz – das Vorgehen

Nein. Aber wir verstehen unter umfassender und verantwortungsvoller Beratung, dass wir auf die wesentlichen Themen aufmerksam machen. Dazu gehört auch der Hinweis auf die optimale Planung von anfallenden Investitionen. Wir wollen unsere Kunden langfristig begleiten. Aktuell ist es einfach noch offensichtlich über Küche, Bad oder Bodensanierung zu reden. Aber der energetische Zustand und die Haustechnik, die man eben nicht jeden Tag wahrnimmt sind ebenso zu berücksichtigen. Aufgrund unseres Kooperationsnetzwerks sind wir aber optimal aufgestellt um für die relevanten Themen zu sensibilisieren und dann bei Bedarf auch die Experten hinzuziehen zu können.

Es ist klar, dass nach einer ersten Auslegeordnung bei der Bank am besten ein Energieplaner kontaktiert wird. Das Programm «erneuerbar heizen» stellt dafür ein schweizweites Impulsberater-Netzwerk zur Verfügung. Experten finden zusammen mit dem Eigenheimbesitzer das optimale Heizsystem. Zudem stellen wir auf RaiffeisenCasa.ch frei verfügbar diverse Hilfsmittel und Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung. Dazu gehören Lebensdauertabellen, Wärmebildaktionen für Schnell-Checks und diverse weitere Checklisten oder Rechner.

Die Energiestrategie 2050 des Bundes ist verabschiedet und die Ziele sind gesetzt. Die Transformation findet statt und wir möchten unsere Kunden auf dieser Reise optimal begleiten. Da immer auch das Finanzielle eine Rolle spielt, liegt es auf der Hand, dass wir unsere Kunden begleiten, die Transformation unterstützen und so unseren Beitrag für einen schonenderen Umgang mit den Ressourcen leisten.